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Jägerprivileg gestärkt: Sportwaffen werden nicht auf das Kurzwaffen-Kontingent des Jägers angerechnet

Jägerprivileg gestärkt – VGH stellt klar: Sportwaffen werden nicht auf das Kurzwaffen-Kontingent des Jägers angerechnet Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Februar 2026 – 24 B 25.1740 Mit einer für Jäger und Sportschützen praktisch bedeutsamen Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Reichweite des sogenannten „Jägerprivilegs“ nach § 13 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 WaffG

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