RECHTSGEBIETE

Externe Rechtsabteilung / Lawyer on Demand

Nicht zuletzt aus Kostengründen entscheiden sich viele, gerade mittelständische Unternehmen, keine eigene Rechtsabteilung vorzuhalten. Überdies kommt es unserer Erfahrung nach immer häufiger vor, dass Unternehmen aufgrund des zeitlich befristeten Ausfalls ihrer Unternehmensjuristen (etwa wegen Elternzeit, Sabbatical, Urlaub u.a.) temporäre juristische Unterstützung benötigen. Hierbei ist es wichtig, sich erfahrene anwaltliche Berater zu holen, die „Rechtsabteilung können“.

Durch jahrelange Erfahrung als Mitarbeiter und Leiter von Rechtsabteilungen großer, teils börsennotierter Unternehmen, wie auch durch die anwaltliche Beratungspraxis wissen wir, worauf es hierbei ankommt: Firmen wollen kompetente, pragmatische Problemlöser, die schnell und effizient arbeiten und Einblick in die Abläufe in den verschiedenen Unternehmensabteilungen haben.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sehen Sie sich doch unser ausführliches Infoblatt „Lawyer on Demand“ an oder kontaktieren Sie uns direkt via  oder telefonisch unter +49 8031 – 37097.

Gesellschaftsrecht / Vertragsgestaltung

Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung ist immer unternehmens- und situationsbezogen. Gerade im Bereich der Vertragsgestaltung sind wir aufgrund unserer Erfahrung in der Lage, auch umfangreiche, komplexe Vertragswerke auf deutsch und englisch rasch und rechtssicher zu gestalten oder zu prüfen.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Unternehmensjuristen und forensisch erfahrene anwaltliche Berater wissen wir, in welchen Bereichen in der Regel besonderer Beratungsbedarf besteht:

Compliance / ESG / externe Hinweisgeberstelle (Whistleblowing)

Compliance ist in aller Munde und aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Jeder Unternehmenslenker, der verantwortungsvoll handelt, muss sich zwingend Gedanken über die Compliance-Struktur seines Unternehmens machen und diese, falls noch nicht vorhanden, implementieren, ständig auf den Prüfstand stellen und fortentwickeln.

Dabei ist ein Compliance-Programm kein Hemmschuh, sondern eine Chance, sich durch eine transparente, regelkonforme Unternehmensstruktur einerseits einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und andererseits Haftungsrisiken zu minimieren. (hier finden Sie unseren Artikel zum Lieferkettengesetz)

Wir beraten sowohl beim Aufbau und der Fortentwicklung von Compliance-Strukturen als auch bei internen Ermittlungen zur Aufdeckung von Rechtsverstößen. Ferner stehen wir als unabhängige, neutrale und zur Verschwiegenheit verpflichtete Whistleblowing-Stelle und bei der künftigen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zur Verfügung. Gerade aufgrund der forensischen Strafverteidigertätigkeit wissen wir, wo die Probleme in der Regel liegen und helfen, diese zu vermeiden. Abgerundet wird unser Tätigkeitsspektrum durch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Führungskräften, denen Compliance- oder AGG-Verstöße oder strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zur Last gelegt werden.

Haftungsvermeidung

Für Geschäftsführer und Unternehmensvorstände lauern schon im täglichen Business diverse Fallstricke, die zu einer zivilrechtlichen Haftung, schlimmstenfalls auch strafrechtlicher Verfolgung führen können. Wir helfen Ihnen dabei, zunächst zu analysieren, ob und gegebenenfalls wo in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

Im Krisenfall stehen wir Ihnen sofort zur Seite und unterstützen Sie in allen juristischen Belangen, gerne aber auch zusammen mit unseren Kooperationspartnern, z.B. in Sachen Krisenkommunikation. Die Erfahrung lehrt, dass eine frühzeitige, zielgerichtete Beratung und die unmittelbare Einleitung entsprechender Maßnahmen oftmals kostspielige Rechtsstreitigkeiten und persönlich, aber auch das Unternehmen selbst extrem belastende Strafverfahren verhindern können. Sofern notwendig, vermitteln wir Ihnen auch erfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll und erfolgreich zusammenarbeiten.

Markteintritt und - begleitung in Deutschland und Österreich

Durch unsere Anwaltszulassungen und Büros in Deutschland und Österreich sind wir kompetente Ansprechpartner sowohl für den deutsch-österreichischen Rechtsverkehr, als auch für ausländische Investoren, die in einem der beiden Länder unternehmerisch tätig werden wollen.

Für Gerichtsverfahren, die in Österreich zu führen sind, arbeiten wir mit erfahrenen österreichischen Prozessanwälten zusammen. Überdies übernehmen wir Prozessvertretungen für österreichische Firmen in Deutschland und kooperieren hierbei vertrauensvoll mit den lokalen österreichischen Beratern.

Darüber hinaus begleiten wir ausländische Unternehmen bei der Expansion nach Österreich und Deutschland, beraten bei Rechtsfragen zum grenzüberschreitenden Warenverkehr ebenso wie in Fragen der Dienstleistungsfreiheit, Entsendung von Arbeitnehmern sowie bei der Findung der sinnvollsten gesellschaftsrechtlichen Gestaltung.

Unsere Beratertätigkeit verstehen wir hierbei umfassend. Das heißt, dass wir Ihnen bei Bedarf auch kompetente Berater im Bereich Steuerberatung- und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Immobilien- und Versicherungsmakler und andere Spezialisten empfehlen können.

Immobilienrecht

Die Rechtsfragen privater, wie auch institutioneller Immobilieneigentümer sind vielfältig. Wir haben umfangreiche Beratungsexpertise sowie Prozesserfahrung unter anderem in folgenden Bereichen:

Agrar-, Jagd- und Waffenrecht

Besondere Expertise haben wir im Bereich von Vertragsverhandlungen sowie der Vertretung in bauplanungsrechtlichen Vorhaben von Kommunen, wie beispielsweise der Vertretung Betroffener beim Erlass von Bauleitplänen, Veränderungssperren u.a. 

Überdies haben wir Erfahrung in subventionsrechtlichen Belangen wie zum Beispiel im Rahmen der Landarztförderung oder etwa bei Aufforstungsmaßnahmen.

Besonderes Augenmerk legen wir bei unserer Tätigkeit auf einvernehmliche, konstruktive und zeitsparende Lösungen durch frühzeitige Beteiligung der relevanten Behörden. So können zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren oftmals vermieden werden.

Besonderes Verwaltungsrecht

Wir beraten laufend Landwirte und Agrarunternehmen in sämtlichen Rechtsfragen, welche dieser existenziell wichtige Wirtschaftszweig mit sich bringt. Beginnend vom Pachtrecht, über Rechtsfragen im Zusammenhang von Lohnunternehmern, Grundstücks- und Baurecht bis zur Unternehmensnachfolge reicht unsere Beratungspraxis. Unser besonderes Augenmerk liegt hierbei auf schnellen, einvernehmlichen sowie rechtssicheren Lösungen, gerade in der Zusammenarbeit mit Behörden.

 

Besondere Expertise haben wir in subventionsrechtlichen Fragen und Problemstellungen, beginnend bei der Vertretung etwa gegenüber dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bis hin zur Verteidigung in subventionsstrafrechtlichen Verfahren. Aufgrund privaten Interesses sowie familiärer Verbindung beraten wir auch in allen Fragen rund um den Waldbau sowie Holzgewinnung,  -verarbeitung und -handel.


Im Jagd- und Waffenrecht beraten und vertreten wir in sämtlichen relevanten Problemstellungen, sowohl gegenüber den Jagd- und Waffenbehörden, als auch in strafrechtlichen Verfahren. Rechtsanwalt Fritz ist passionierter Jäger und privat in diversen Jagd- und Naturschutzverbänden und Vereinen engagiert.

Strafverteidigung

Herr Rechtsanwalt Fritz, welcher u.a. den Fachanwaltslehrgang Strafrecht erfolgreich absolviert hat, verteidigt in ausgewählten Fragen des Strafrechts, respektive des Wirtschaftsstrafrechts. Aufgrund seines wissenschaftlichen Engagements hat er besondere Expertise im Bereich der Untreuestrafbarkeit von Geschäftsführern/Vorständen und Aufsichtsräten. Darüber hinaus verteidigt er auch im Bereich von Korruptionsdelikten, vor allem im Schnittstellenbereich zu politischen Entscheidungen.

Aufgrund seiner privaten Passion steht Ihnen Herr RA Fritz auch bei allen Tatvorwürfen im Zusammenhang mit dem Jagd- und Waffenrecht kompetent zur Seite.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Verteidigung aus Kapazitätsgründen nur in ausgewählten Verfahren übernommen werden kann. Bitte fragen Sie daher zunächst unverbindlich telefonisch (+49 0176-612 50 510) an, sodass die Frage der Mandatsübernahme unmittelbar geklärt werden kann.