Vier Drogenverurteilungen allein tragen kein Waffenverbot
Verwaltungsgerichtshof, Erkenntnis vom 23. Juli 2026, Ra 2025/03/0035 (Österreichische Rechtslage) Zusammenfassung in Kürze • Verurteilungen nach dem Suchtmittelgesetz rechtfertigen für sich allein genommen kein Waffenverbot, solange kein Verhalten mit waffenrechtlichem Bezug festgestellt ist. • Der Hinweis, im Drogenmilieu seien häufig Waffen im Spiel, ersetzt die erforderlichen Feststellungen zur Person des Betroffenen nicht. • Der Gesetzgeber
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Wolf im Jagdrecht: Die Steiermark stellt ihr Großraubwild-Management neu auf
Novelle zum Steiermärkischen Jagdgesetz 1986, LGBl Nr. 61/2026, kundgemacht am 6. Juli 2026, in Kraft seit 7. Juli 2026 (österreichische Rechtslage) Zusammenfassung in Kürze • Seit dem 7. Juli 2026 unterliegen Wolf, Braunbär, Luchs, Fischotter und Wildkatze sowie Raben- und Nebelkrähe in der Steiermark dem Jagdrecht. Der Wolf wurde flankierend mit Wirkung vom 8. Juli
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Waffenverbot noch nicht rechtskräftig, Jagdkarte trotzdem weg: VwGH klärt Grundsatzfrage
Verwaltungsgerichtshof (Österreich), Erkenntnis vom 6. Juli 2026, Ro 2026/03/0016, Aufhebung des Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichts Burgenland vom 17. März 2026, E 025/16/2025.007/003 Es geht um österreichisches Jagdrecht: Wer sich gegen ein Waffenverbot wehrt, hofft darauf, dass bis zur endgültigen Entscheidung alles beim Alten bleibt. Für die Jagdkarte hat der Verwaltungsgerichtshof diese Hoffnung nun in einer Grundsatzentscheidung
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Sieben Jahre bis zum Aus für Bleischrot: EU-Staaten billigen flächendeckendes Verbot bei der Jagd
REACH-Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten, Abstimmung in der Sitzung vom 25. Juni 2026 über den Entwurf einer Kommissionsverordnung zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Eintrag 63, Blei in Schrotmunition), Kommissionsdokument D(2026) 105447, Ratsdokument 11840/26 vom 13. Juli 2026. Prüffrist von Europäischem Parlament und Rat bis 10. Oktober 2026 Es ist eine der am
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270 Seiten Klartext: Der neue BMI-Runderlass zum österreichischen Waffenrecht ist da
Bundesministerium für Inneres (Österreich), Rundschreiben „Waffenrecht“, Stand Juli 2026, veröffentlicht über die ARGE Zivile Sicherheit (WKO). Vollzugs-Rechtsmeinung zur Waffengesetz-Novelle 2025 (BGBl. I Nr. 56/2025), vollständig in Kraft seit 28. April 2026 Es geht um österreichisches Waffenrecht: Seit dem 28. April 2026 gilt die Waffengesetz-Novelle 2025 in voller Schärfe. Die vierwöchige Wartefrist läuft bereits seit dem
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