Wolf im Jagdrecht: Die Steiermark stellt ihr Großraubwild-Management neu auf
Novelle zum Steiermärkischen Jagdgesetz 1986, LGBl Nr. 61/2026, kundgemacht am 6. Juli 2026, in Kraft seit 7. Juli 2026 (österreichische Rechtslage) Zusammenfassung in Kürze • Seit dem 7. Juli 2026 unterliegen Wolf, Braunbär, Luchs, Fischotter und Wildkatze sowie Raben- und Nebelkrähe in der Steiermark dem Jagdrecht. Der Wolf wurde flankierend mit Wirkung vom 8. Juli
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Waffenverbot noch nicht rechtskräftig, Jagdkarte trotzdem weg: VwGH klärt Grundsatzfrage
Verwaltungsgerichtshof (Österreich), Erkenntnis vom 6. Juli 2026, Ro 2026/03/0016, Aufhebung des Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichts Burgenland vom 17. März 2026, E 025/16/2025.007/003 Es geht um österreichisches Jagdrecht: Wer sich gegen ein Waffenverbot wehrt, hofft darauf, dass bis zur endgültigen Entscheidung alles beim Alten bleibt. Für die Jagdkarte hat der Verwaltungsgerichtshof diese Hoffnung nun in einer Grundsatzentscheidung
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270 Seiten Klartext: Der neue BMI-Runderlass zum österreichischen Waffenrecht ist da
Bundesministerium für Inneres (Österreich), Rundschreiben „Waffenrecht“, Stand Juli 2026, veröffentlicht über die ARGE Zivile Sicherheit (WKO). Vollzugs-Rechtsmeinung zur Waffengesetz-Novelle 2025 (BGBl. I Nr. 56/2025), vollständig in Kraft seit 28. April 2026 Es geht um österreichisches Waffenrecht: Seit dem 28. April 2026 gilt die Waffengesetz-Novelle 2025 in voller Schärfe. Die vierwöchige Wartefrist läuft bereits seit dem
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