Die Evaluierung des Waffengesetzes durch das BMI – wer was fordert und wie es jetzt weitergeht

Das deutsche Waffenrecht steht auf dem Prüfstand – und zwar vollständig. Seit September 2025 evaluiert das Bundesministerium des Innern (BMI) das Waffengesetz samt Nebengesetzen und Verordnungen, wie es CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Rund 70 Verbände, Behörden und Organisationen haben in der ersten Beteiligungsrunde Stellung genommen – von Jagd- und Schützenverbänden über den Fachhandel bis zu den Polizeigewerkschaften. Die Auswertung dauert länger als geplant: Die zweite Beteiligungsrunde, ursprünglich früher vorgesehen, soll nun im Sommer 2026 stattfinden. Erst danach beginnt der eigentliche Novellierungsprozess. Der Beitrag ordnet das Verfahren ein, fasst die zentralen Forderungen der Verbände zusammen und zeigt, was Jäger und Sportschützen jetzt wissen müssen.

Zusammenfassung in Kürze

  • Was: Umfassende, partizipativ angelegte Evaluierung des Waffenrechts durch das BMI – erfasst sind das Waffengesetz, das Waffenregistergesetz, das Beschussgesetz sowie die dazu erlassenen Verordnungen. Grundlage ist der Koalitionsvertrag, der eine Fortentwicklung des Waffenrechts „bis 2026“ vorsieht.
  • Bisheriger Ablauf: Einladung der Verbände am 03.09.2025 (je Verband fünf Themen), offizieller Start am 12.09.2025. Bis Dezember 2025 gingen die teils sehr detaillierten Stellungnahmen von rund 70 Beteiligten ein.
  • Verzögerung: Die ursprünglich bis Ende 2025 geplante Auswertung ließ sich wegen des Umfangs nicht halten. Die zweite Beteiligungsrunde ist nun für Sommer 2026 angekündigt (BMI-Meldung vom 20.02.2026), erst danach beginnt die eigentliche Novellierung.
  • Tendenzen: Quer durch fast alle Stellungnahmen: mehr Normenklarheit, bundeseinheitlicher Vollzug, Digitalisierung (digitale WBK, NWR-Schnittstellen), Entbürokratisierung der Bedürfnisprüfung, Verhältnismäßigkeit bei Zuverlässigkeit und Aufbewahrung. Die Polizeigewerkschaften fordern daneben teils Verschärfungen.
  • Quellen: BMI, Meldungen vom 12.09.2025 und 20.02.2026, Stellungnahmen der Verbände (im Volltext veröffentlicht, u. a. DSB, DJV, BJV, BSSB, GdP, VDB, BZL).

 

Worum es geht: Auftrag aus dem Koalitionsvertrag

Das Waffenrecht ist historisch gewachsen und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach – zuletzt durch das „Sicherheitspaket“ 2024 – punktuell verschärft. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht für die laufende Legislaturperiode vor, das Waffenrecht auf Grundlage einer Evaluierung bis 2026 fortzuentwickeln (und hoffentlich zu „entwirren“). Anfang September 2025 hat das BMI dieses Verfahren gestartet. Der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries benannte die Leitlinien: Praxistauglichkeit, Anwenderfreundlichkeit und Digitalisierung sollen Schwerpunkte sein – daneben zentrale Sicherheitsaspekte, insbesondere dass Waffen nicht in die Hände von Extremisten oder Personen mit schweren psychischen Erkrankungen gelangen. Bemerkenswert ist der Zuschnitt: Evaluiert wird nicht nur das Waffengesetz, sondern auch das Waffenregistergesetz, das Beschussgesetz und die zugehörigen Verordnungen – also das gesamte Regelungsgeflecht bis hin zur seit langem als überholt kritisierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (WaffVwV).

Das Verfahren: Fristen und Ablauf

Das BMI hat ein zweistufiges Beteiligungsverfahren gewählt. Mit Schreiben vom 3. September 2025 wurden die Verbände eingeladen, jeweils ihre fünf wichtigsten Themen zu benennen; am 12. September 2025 folgten der offizielle Start und eine Einweisung der Verbände per Videokonferenz. Die Frist der ersten Beteiligungsrunde endete am 6. Oktober 2025. Beteiligt wurde ein bewusst breites Spektrum: Verbände der Jäger und Sportschützen, des Hersteller-, Händler- und Sammlerwesens, Opferverbände, die kommunalen Spitzenverbände sowie Waffen- und Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.

Die Resonanz war erheblich: Rund 70 Verbände, Behörden und Organisationen haben sich beteiligt; bis Dezember 2025 gingen nach Angaben des BMI zahlreiche umfassende, teils sehr detaillierte Stellungnahmen ein – vielfach bereits mit konkreten Rechtsänderungsvorschlägen und Praxisbeispielen. Genau dieser Umfang sprengte den Zeitplan: Die ursprünglich bis Ende 2025 vorgesehene Auswertung ließ sich nicht halten. Mit Meldung vom 20. Februar 2026 hat das BMI angekündigt, auf Basis der Auswertung die Evaluierungsfragen für eine zweite Beteiligungsrunde zu erarbeiten, die voraussichtlich im Sommer 2026 durchgeführt wird. Im Anschluss daran soll der eigentliche Novellierungsprozess beginnen. Das im Koalitionsvertrag genannte Ziel „bis 2026“ dürfte damit kaum noch zu halten sein.

Die Stellungnahmen: Wer was fordert

1. Gemeinsamer Nenner: Normenklarheit, einheitlicher Vollzug, Digitalisierung

Über nahezu alle Lager hinweg ziehen sich drei Forderungen. Erstens Normenklarheit: Das Waffenrecht sei ein Flickenteppich aus Regeln, Ausnahmen und Rückausnahmen mit unklaren Verweisen geworden. Gefordert wird eine systematische Bereinigung von WaffG, AWaffV und WaffVwV – der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) verlangt gleich eine komplette Neufassung der Verwaltungsvorschrift. Zweitens ein bundeseinheitlicher Vollzug, denn dieselbe Rechtsfrage wird derzeit von Behörde zu Behörde unterschiedlich beantwortet. Drittens Digitalisierung: Die digitale Waffenbesitzkarte im Scheckkartenformat, Echtzeit-Schnittstellen zum Nationalen Waffenregister und durchgängig digitale Verwaltungsverfahren fordern unter anderem der Deutsche Schützenbund (DSB), der Bayerische Jagdverband (BJV) und der Fachhandelsverband VDB nahezu wortgleich.

2. Jäger und Sportschützen: Bedürfnis, Zuverlässigkeit, Aufbewahrung

Die Verbände der Legalwaffenbesitzer konzentrieren sich auf drei Komplexe. Beim Bedürfnisprinzip fordern DSB, BSSB, BDS, BDMP und DSU übereinstimmend Vereinfachungen: Waffentausch und Wechselsysteme ohne erneutes Vollverfahren, flexiblere Grundkontingente und praxistaugliche Ausnahmen vom Erwerbsstreckungsgebot. Bei der Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) verlangen insbesondere der Deutsche Jagdverband (DJV) und der BDS klare, verhältnismäßige Kriterien statt Automatismen – Bagatellverstöße sollen nicht reflexhaft zum Entzug sämtlicher Erlaubnisse führen. Und bei der Aufbewahrung fordern DJV, BSSB und BDS ausdrücklich gesetzliche Klarstellungen, namentlich zur ungeklärten Frage der Schlüsselverwahrung und zu den teils widersprüchlichen Magazin-Vorschriften. Der DJV adressiert daneben jagdspezifische Dauerthemen: eine kohärente Regelung von Nachtzieltechnik, künstlichen Lichtquellen und Schalldämpfern sowie die Auswertung der ersten Erfahrungen mit den Messer-Regelungen des „Sicherheitspakets“ einschließlich einer allgemeinen Ausnahme für Erlaubnisinhaber.

3. Die Polizeiseite: Klarheit ja – aber auch Verschärfungen

Interessant ist der Befund bei den Polizeigewerkschaften: Auch sie kritisieren die Zersplitterung der Vorschriften im Zusammenhang mit Messern (§§ 42, 42a–c WaffG) und fordern klare Begriffe und vollziehbare Regeln. In der Stoßrichtung gehen sie aber teils deutlich weiter: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädiert für ein generelles Führverbot von Messern im öffentlichen Raum anstelle des „Flickenteppichs“ an Verbotszonen, daneben für eine unbefristete Amnestie zur straffreien Abgabe von Waffen und eine Neubewertung von Anscheinswaffen und kleinem Waffenschein. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) will anlassbezogene Zuverlässigkeitsprüfungen statt des starren Drei-Jahres-Turnus und neue Tatbestände für 3D-Druck von Waffen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) wiederum fordert neben Verbotsinstrumenten ausdrücklich auch die Entkriminalisierung von Erlaubnisinhabern bei Formalverstößen – etwa beim versehentlich abgelaufenen Jagdschein. Zwischen Entlastung der Legalwaffenbesitzer und punktuellen Verschärfungen wird der Gesetzgeber also abwägen müssen.

4. Der größere Rahmen: EU-Feuerwaffenrichtlinie

Die nationale Evaluierung steht nicht isoliert: Auf europäischer Ebene zeichnet sich eine Novellierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ab, und mehrere Verbände (BDSV, BJV, BDS, prolegal) fordern, nationale Sonderwege – etwa bei Magazinverboten und der Anlage 2 zum WaffG – auf ihre EU-Kohärenz zu überprüfen und zurückzuführen. Wie die Brüsseler Pläne ausfallen, wird den Spielraum des deutschen Gesetzgebers mitbestimmen.

Praxishinweis für Jäger und Sportschützen

Erstens: Es ändert sich bislang noch nichts. Die Evaluierung ist ein Prüf-, kein Gesetzgebungsverfahren. Bis zu einer Novelle gilt das aktuelle Waffenrecht – einschließlich der Verschärfungen aus dem „Sicherheitspaket“ – uneingeschränkt fort. Wer in laufenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren auf eine künftige mildere Rechtslage hofft, kann daraus derzeit nichts herleiten.

Zweitens: Vorsicht vor Gerüchten. Weder steht fest, welche Vorschläge das BMI aufgreift, noch wie ein künftiges Gesetz aussieht. Verlässlich sind allein die offiziellen Verlautbarungen des BMI und die veröffentlichten Stellungnahmen – nicht Zusammenfassungen in sozialen Medien.

Drittens: Wer Einfluss nehmen will, sollte den Verbandsweg nutzen. Die zweite Beteiligungsrunde im Sommer 2026 wird konkrete Evaluierungsfragen enthalten. Praxisbeispiele aus Revier und Schießstand – etwa zu uneinheitlichem Behördenvollzug, zur Schlüsselfrage bei der Aufbewahrung oder zu Fragen bei der Bedürfnisprüfung – sind genau das Material, das die Verbände jetzt sammeln.

Viertens: Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Aufbewahrungskontrollen und Widerrufs-verfahren laufen unverändert weiter. Gerade weil mehrere Verbände die Entzugsautomatismen des § 5 WaffG kritisieren, gilt bis auf Weiteres: Jeder noch so kleine Verstoß kann existenzielle Folgen für Jagdschein und Waffenbesitzkarten haben.

Fazit

Die Evaluierung des Waffenrechts ist die erste umfassende Bestandsaufnahme des Rechtsgebiets seit Jahrzehnten – und die Stellungnahmen zeichnen ein bemerkenswert einhelliges Bild: Das Waffenrecht krankt weniger an zu laxen Regeln als an Unübersichtlichkeit, uneinheitlichem Vollzug und analoger Verwaltung. Ob daraus eine echte Strukturreform wird oder nur kosmetische Korrekturen, entscheidet sich nach der zweiten Beteiligungsrunde im Sommer 2026. Für Legalwaffenbesitzer besteht vorsichtiger Anlass zur Hoffnung auf Entbürokratisierung – zugleich liegen mit den Forderungen der Polizeigewerkschaften auch Verschärfungen auf dem Tisch. Sicher ist nur eines: Bis eine Novelle in Kraft tritt, gilt das geltende Waffenrecht unverändert – mit all seinen Fallstricken.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

Quellen: BMI, Meldung vom 12.09.2025 („Start der Evaluierung des Waffenrechts“) und Meldung vom 20.02.2026 („Evaluierung des Waffenrechts: nächste Schritte“), jeweils www.bmi.bund.de; veröffentlichte Stellungnahmen der Verbände zur ersten Beteiligungsrunde (u. a. DSB, BSSB, DJV, GdP, BDS, BJV, BDMP, DSU, BDK, VDB, BZL, DPolG, prolegal, BDSV); Übersicht bei all4shooters.com (Stand 17.03.2026); Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode.

Verfasst: Rechtsanwalt Tobias Fritz, 10.06.2026, Kontakt: