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Waffen weg wegen Parteimitgliedschaft: Die neuen Beschlüsse des OVG Sachsen-Anhalt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 07.08.2026, Az. 3 L 44/25, 3 L 45/25 und 3 L 51/25, Vorinstanz: Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteile vom März 2025 Die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei kann die waffenrechtliche Erlaubnis (und den Jadgschein) kosten. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse von zwei Mitgliedern und

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