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Waffen geerbt: Wer zugreifen kann, besitzt sie auch – und muss sich kümmern!

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. April 2026, Az.: 11 LA 321/25, Vorinstanz: Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 2025 Nach einem Todesfall bleiben nicht selten Waffen zurück. Wer als Erbe oder Vermächtnisnehmer nichts unternimmt und die Sache jahrelang liegen lässt, riskiert nach einer aktuellen Entscheidung aus Lüneburg weit mehr als Ärger mit der Behörde. Das

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