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Wolf im Jagdrecht: Die Steiermark stellt ihr Großraubwild-Management neu auf

Novelle zum Steiermärkischen Jagdgesetz 1986, LGBl Nr. 61/2026, kundgemacht am 6. Juli 2026, in Kraft seit 7. Juli 2026 (österreichische Rechtslage) Zusammenfassung in Kürze •  Seit dem 7. Juli 2026 unterliegen Wolf, Braunbär, Luchs, Fischotter und Wildkatze sowie Raben- und Nebelkrähe in der Steiermark dem Jagdrecht. Der Wolf wurde flankierend mit Wirkung vom 8. Juli

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