Novelle des BayJG: Mit der Freiheit wächst die Verantwortung
Die Abschaffung des behördlichen Abschussplans für Rehwild (Art. 32a BayJG) Der Bayerische Landtag hat die Jagdgesetznovelle unverändert beschlossen. Kernstück dieser Reform ist die Einführung der optionalen Abschussplanfreiheit für Rehwild gemäß Art. 32a BayJG n.F. Damit vollzieht der bayerische Gesetzgeber einen Systemwechsel weg von der staatlichen Planung hin zur Eigenverantwortung der Grundeigentümer und Jäger vor Ort.
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Der Wolf im Bayerischen Jagdrecht
I. Einführung Der Freistaat Bayern hat in seinem Änderungsgesetz zum BayJG den Wolf ausdrücklich in den jagdrechtlichen Regelungsrahmen einbezogen und flankierende technische sowie ordnungsrechtliche Bestimmungen ergänzt. Insbesondere wird klargestellt, dass die Jagd auf Wölfe nur zulässig ist, „soweit und solange eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung“ vorliegt. Zudem gelten waffen- und jagdtechnische Restriktionen für die Wolfsbejagung
Read MoreJagdrecht: BayVGH suspendiert zentrale Teile der AVBayJG-ÄndV („Fischotter-VO“)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 17. März 2026, Az.: 19 NE 25.1557 die Anwendung von § 11a Abs. 2 Satz 3, § 12a Abs. 4 Satz 4 sowie § 19 Abs. 4 Sätze 1 und 2 AVBayJG bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache vorläufig ausgesetzt. Zwar bejaht der Senat zum Zwecke
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